Wichtige Informationen zu Ihrem Antrag
Die Schritte für Ihren Antrag auf Mitgliedschaft:
- Bitte füllen Sie zunächst dieses Online-Formular und die Maske für Ihr QSA-Profil aus, laden Sie Ihr Profilfoto hoch (Mindestgröße und -auflösung: 1000 x 1000 Pixel, 72 dpi) und klicken Sie auf "Senden".
- Bitte füllen Sie anschließend auch das zugehörige PDF-Antragsformular samt Lastschriftmandat für den Einzug Ihres Mitgliedsbeitrags aus (Button am Ende der Seite). Zur Bestätigung des Antrags senden Sie bitte Antrag und Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben gern als pdf-Anhang per E-Mail an: mail@qsa-verband.com. Ihr Mitgliedschaftsantrag kann erst bei Vorliegen der schriftlichen Dokumente abgeschlossen werden.
- Kündigungsbedingungen: Die Mitgliedschaft verlängert sich jährlich automatisch und kann jeweils bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per Post oder E-Mail).
Online-Antragsformular
*Sonderregelungen zur Einzelmitgliedschaft ohne QSA-akkreditierte Ausbildung
• Eine QSA-Mitgliedschaft ohne QSA-akkreditierte Ausbildung kann grundsätzlich beantragt werden.
• Der Antrag auf Mitgliedschaft wird vom Vorstand (mindestens zwei Personen) geprüft.
• Die Prüfungskommission, bestehend aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, prüft den/die Antragssteller/in in
1.) einem Fachgespräch,
2.) einer realistischen Arbeitssituation im beantragten Fachbereich,
3.) einem Nachgespräch.
• Der/die Antragsteller/in soll zur Vereinsaufnahme die Kompetenzen aus dem „Systemischen Qualitätsmodell“ und dem „Systemischen Wirkungsmodell“ demonstrieren und systemisch fachliche Kompetenz in den Gesprächen zeigen.
• Für das gesonderte Aufnahmeverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,- Euro fällig, die im Voraus zu entrichten ist. Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr berechtigt nicht automatisch zur Mitgliedschaft.
• Der/die Antragsteller/in wird innerhalb von vier Wochen nach Prüfung über eine mögliche Mitgliedschaft informiert.
• Dozenten und Trainer, die bis zum 31.12.2016 Ihre Aufnahme beantragen und bereits für ein Lehr- und Ausbildungsinstitut arbeiten, welches den Qualitätskriterien des QSA entspricht, bleiben von dieser Regelung unberührt.
• Der Aufnahmeantrag ist (schriftlich sowie digital als pdf-Dokument oder als Onlineantrag) zusammen mit den Nachweisen zu den beruflichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft, der Anerkennung der Satzung und der Erteilung einer SEPA-Lastschrift einzureichen.